Durch das Fakultativprotokoll wird das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe dahingehend ergänzt, dass dadurch die Verhütung von Folter mit Hilfe eines Inspektionssystems unterstützt werden soll. Nach dem Vorbild der Inspektionen von Kriegsgefangenenlagern des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz hatte der Schweizer Jean-Jacques Gautier
WeiterlesenSchlagwort: Unterausschuss zur Verhütung von Folter
Verhütung von Folter durch das Fakultativprotokoll
Das Zusatzprotokoll zur Antifolterkonvention oder korrekt „Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“ (Optional Protocol to the Convention against Torture and other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, OPCAT) ist am 18. Dezember 2002 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden.
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