Antifolterkonvention

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ist am 10. Dezember 1984 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden. Es besteht neben der Präambel aus 33 Artikeln und gehört zu den Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Mit diesem verbindlichen Vertrag wird das allgemeine Folterverbot konkretisiert, das bereits in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung in Artikel 5 verankert worden ist.

Nachdem der 20. Staat dieses Übereinkommen ratifiziert hatte, ist es 30 Tage später, am 26. Juni 1987 in Kraft getreten. Mittlerweile ist die Antifolterkonvention von 153 Staaten ratifiziert worden (Stand 8. Juli 2013). Die Bundesrepublik Deutschland ist dem Abkommen durch Ratifikation am 1. Oktober 1990 beigetreten1.

  1. BGBl. 1990 II S. 246 []

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