Ausschuss gegen Folter

Als zuständiges Vertragsorgan überwacht der Ausschuss gegen Folter (Committee Against Torture, CAT) die Einhaltung der Konventionsbestimmungen. Sechs Monate nachdem die Konvention in Kraft getreten war, ist der Ausschuss am 1. Januar 1988 gegründet worden.

Jeder Mitgliedsstaat ist gemäß Artikel 17 der Antifolterkonvention berechtigt, eigene Mitglieder zu nominieren. Alle zwei Jahre wird die Hälfte der Mitglieder in geheimer Wahl gewählt. Dazu ist die Anwesenheit von 2/3 der Mitgliedsstaaten notwendig. Insgesamt besteht der Ausschuss aus 10 unabhängigen Experten, die auf vier Jahre gewählt werden. Der Ausschuss tagt zweimal im Jahr in Genf.

Auf dem 13. Treffen der Vertragsstaaten am 18. Oktober 2011 sind für die fünf Mitglieder, deren Amtszeit am 31. Dezember 2011 abgelaufen ist, neue Ausschussmitglieder gewählt worden.

Die aktuelle Mitgliederliste:
Herr Claudio GROSSMAN (Vorsitzender), Chile bis 2015
Frau Essadia BELMIR (stv. Vorsitzende), Marokko bis 2013
Frau Felice GAER (stv. Vorsitzende), USA bis 2015
Herr Xuexian WANG (stv. Vorsitzender), China bis 2013
Harr Alessio Bruni, Italien bis 2013
Herr Satyabhoosun Gupt DOMAH, Mauritius bis 2015
Herr Abdoulaye GAYE, Senegal bis 2015
Herr Fernando MARIÑO MENENDEZ, Spanien bis 2013
Frau Nora SVEAASS, Norwegen bis 2013
Herr George TUGUSHI, Georgien bis 2015

Die Prüfung der von den Vertragsstaaten eingereichten Staatenberichte gehört zu den Aufgaben des Ausschusses. Dabei ist der Erstbericht ein Jahr nach Inkrafttreten fällig, danach muss alle 4 Jahre Bericht erstattet werden.

Außerdem ist der Ausschuss für Individualbeschwerdeverfahren zuständig. Allerdings steht es nach Artikel 28 der Antifolterkonvention jedem Vertragsstaat frei bei der Ratifikation der Konvention zu erklären, dass er die in Artikel 20 vorgesehene Zuständigkeit des Ausschusses nicht anerkennt.

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