Die deutsche Ratifikation des Fakultativprotokolls

Das Zusatzprotokoll zur Antifolterkonvention der Vereinten Nationen ist dreißig Tage nach der 20. Ratifikation (22. Juni 2006) in Kraft getreten. Mittlerweile ist das Protokoll von 69 Staaten (Stand 9. Juli 2013) ratifiziert worden

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Fakultativprotokoll am 20. September 2006 unterzeichnet – aber erst am 4. Dezember 2008 ratifiziert. Für die Verzögerung der Ratifikation ist eine Erklärung abgegeben worden, die als Begründung die Einrichtung eines nationalen Präventionsmechanismus nennt. Diese mit der Unterschrift verbundene Verpflichtung stoße in Deutschland auf Schwierigkeiten, da man sich u.a. über dessen genaue Konstruktion bisher noch nicht einig ist.

In der Erklärung wird geäußert, die Verteilung der Zuständigkeiten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedeutet, dass ein Vertrag zwischen den Bundesländern benötigt wird, der wiederum die Zustimmung des Parlaments erfordert, um die nationalen Mechanismen auf Ebene der Bundesländer umzusetzen. Aufgrund dieser Anforderung trifft Deutschland die Entscheidung, die Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus Teil IV des Fakultativprotokolls zu verschieben. Der Unterausschuss wird so bald wie möglich informiert werden über den Zeitpunkt, ab dem der nationale Präventionsmechanismus funktionsfähig ist.

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