In Ergänzung des Folterverbots des Artikels 2 Abs. 1 begründet Artikel 3 CAT eine Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten, eine Person auch nicht der Folter in einem anderen Staat zu überantworten.
Camp X-Ray, Naval Base Guantanamo Bay, Kuba
Foto des US-Department of… Weiterlesen
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe begründet Staatenverpflichtungen, verpflichtet seine Unterzeichnerstaaten. Demgemäss werden in der UN-Antifolterkonvention — etwa in den Artikeln 2 bis 16 — als… Weiterlesen