Artikel 7 der UN-Antifolterkonvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, einen von Ihnen aufgegriffenen, der Folter Verdächtigen entweder an einen zur Strafverfolgung berufenen Staat auszuliefern oder aber das Strafverfahren selbst durchzuführen.
Dieser in Art. 7 Abs. 1 CAT vorgesehene Grundsatz des „„aut …
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