Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

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vom 10. Dezember 1984 Präambel Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens, in der Erwägung, dass nach den in der Charta der Vereinten Nationen3 verkündeten Grundsätzen die Anerkennung der Gleichheit und Unveräusserlichkeit der Rechte aller Mitglieder der menschlichen Gesellschaft die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, in der Erkenntnis,

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Definition der Folter

Die UN-Antifolterkonvention enthält in ihrem Artikel 1 eine Definition der Folter: Nach Artikel 1 der Konvention versteht man unter Folter jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Diese Definition wird durch erklärende Beispiele noch weiter spezifiziert. So muss diese Schmerzen bzw.

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