Nach Artikel 10 Abs. 1 der UN-Antifolterkonvention müssen die Vertragsstaaten dafür Sorge tragen, dass das Folterverbot vollgültiger Bestandteil des Unterrichts all der Personen ist, denen Gefangene und andere der Freiheitsentziehung unterworfene Personen anvertraut sind.
Diese Bestimmung fordert damit eine vorbeugende …
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